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   BGH, 25.03.1992 - IV ZR 153/91   

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https://dejure.org/1992,2280
BGH, 25.03.1992 - IV ZR 153/91 (https://dejure.org/1992,2280)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1992 - IV ZR 153/91 (https://dejure.org/1992,2280)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1992 - IV ZR 153/91 (https://dejure.org/1992,2280)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gestattung der Entnahme von Leichenblut durch einen Totensorgeberechtigten zur Feststellung des Blutalkoholgehaltes - Beanspruchung einer Lebensversicherungssumme

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 6 Abs. 3
    Voraussetzungen der Leistungsfreiheit wegen verweigerter Blutentnahme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    AUB § 15 Abschn. II Nr. 2 Satz 3; VVG § 6 Abs. 3
    Obliegenheitsverletzung der Hinterbliebenen eines Unfallopfers gegenüber dem Unfallversicherer

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 853
  • MDR 1993, 32
  • FamRZ 1992, 785
  • VersR 1992, 730
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.04.1991 - IV ZR 105/90

    Zulässigkeit der Exhumierung der Leiche eines Versicherungsnehmers zur

    Auszug aus BGH, 25.03.1992 - IV ZR 153/91
    Für das weitere Verfahren weist der Senat auf seine Entscheidungen vom 9. Oktober 1991 - IV ZR 212/90 - VersR 1991, 1365 und vom 10. April 1991 - IV ZR 105/90 - VersR 1991, 870 hin.
  • BGH, 16.01.1976 - IV ZR 125/74

    Grenze einer durch Trunkenheit verursachten Bewußtseinsstörung

    Auszug aus BGH, 25.03.1992 - IV ZR 153/91
    Dafür, daß bei ihm eine Blutalkoholkonzentration von 2, 0 %o oder mehr (vgl. BGHZ 66, 88) im Zeitpunkt des Fahrtantritts überhaupt in Betracht kommt, fehlt vorerst jeder Anhalt.
  • BGH, 09.10.1991 - IV ZR 212/90

    Anforderungen an das Vorliegen eines unfallbedingten Todes im

    Auszug aus BGH, 25.03.1992 - IV ZR 153/91
    Für das weitere Verfahren weist der Senat auf seine Entscheidungen vom 9. Oktober 1991 - IV ZR 212/90 - VersR 1991, 1365 und vom 10. April 1991 - IV ZR 105/90 - VersR 1991, 870 hin.
  • OLG München, 01.02.2016 - 25 U 4056/15

    Beweislast für Unfallbedingtheit des Todes in der Unfallversicherung

    Zudem hat der Bundesgerichtshof bis heute offen gelassen, ob diese Klausel überhaupt wirksam ist, sowie dem Versicherer kein uneingeschränktes Recht darauf zugesprochen, sondern nur für Fälle, wenn die Maßnahme überhaupt zu einem entscheidungserheblichen Beweisergebnis führen kann und mit ihr das letzte noch fehlende Glied eines vom Versicherer zu führenden Beweises geliefert werden soll (BGH VersR 1992, 861 und VersR 1992, 730; vgl. auch Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl., Rn. 20, 21).
  • OLG Oldenburg, 14.07.1999 - 2 U 121/99

    Ansprüche aus einer Unfallversicherung; Begriff des Unfallereignisses; Umfang der

    Regelmäßig wird in den zuletzt genannten Fällen eine Bewusstseinsstörung erst bei einer Blutalkoholkonzentration von 2 g o/oo oder mehr angenommen (BGH r + s 1992, 287; Senat r + s 1996, 509; OLG Hamm r + s 1997, 42).
  • BGH, 06.05.1992 - IV ZR 99/91

    Abschluss einer Lebensversicherung mit Unfallzusatzversicherung -

    Wie schon in den mit Senatsurteilen vom 9. Oktober 1991 - IV ZR 212/90 - VersR 1991, 1365 und vom 25. März 1992 - IV ZR 153/91 - zur Veröffentlichung vorgesehen - entschiedenen Fällen besteht auch hier Veranlassung auf folgendes hinzuweisen: Auch wenn eine sanktionsbewehrte Obliegenheit des Bezugsberechtigten begründet worden ist, als Totensorgeberechtigter (s. hierzu Urteil des Bundesgerichtshofes vom 26. Februar 1992 - XII ZR 58/91 - zur Veröffentlichung bestimmt) einer Obduktion oder darüber hinaus auch einer Exhumierung des toten Versicherten zuzustimmen, steht es nicht im Belieben des Versicherers, aus der Verweigerung der Zustimmung seine Leistungsfreiheit herzuleiten.
  • OLG Hamm, 03.07.1996 - 20 U 52/96

    Voraussetzungen einer alkoholbedingten Bewußtseinsstörung bei einem Beifahrer in

    Einen derartigen Kompetenzverlust wird man im Regelfall bei einer BAK unter 2, 0 o/oo nicht annehmen können (BGH VersR 1992, 730 ; 1976, 484, 485; Senat r + s 1987, 207; Grimm Unfallversicherung, 2. Aufl., § 2 Rn. 19 m.w.N.; Prölss/Martin/Knappmann, VVG , 25. Aufl., § 2 AUB 88 Anm. 2 Ac ("ab etwa 2, 0 o/oo"); Hentschel/Born, Trunkenheit im Straßenverkehr, 6. Aufl., Rn. 947 ("um 2, 0 o/oo"); Rüther NZV 1994, 457, 464).
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